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   OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06   

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https://dejure.org/2007,11944
OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06 (https://dejure.org/2007,11944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.2007 - 3 U 180/06 (https://dejure.org/2007,11944)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 2007 - 3 U 180/06 (https://dejure.org/2007,11944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 Abs 2 Nr 2 AGBG, § 307 Abs 2 Nr 2 BGB, § 314 BGB, § 620 BGB
    Privatschulvertrag: Inhaltskontrolle eines durch AGB vereinbarten Kündigungsrechts

  • Judicialis

    AGBG § 3; ; AGBG § 9; ; BGB § 305 c; ; BGB § 307; ; BGB § 314; ; BGB § 620; ; BGB § 621

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 3; AGBG § 9; BGB § 305c; BGB § 307
    Zur Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines ordentlichen Kündigungsrechts des Schulträgers einer Privatschule ohne sachlichen Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91

    Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
    Diesem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für die Schüler bzw. ihre Eltern in AGB unwirksam sei (BGH, NJW 1984, 1531; NJW 1985, 2585; NJW 1993, 326).

    eines jeden Jahres vereinbart und grundsätzlich ist eine solche (zusätzliche) Vereinbarung einer ordentlichen Kündigung selbst bei Befristung eines Dienstverhältnisses zulässig (vgl. BGHZ 120, 108 = NJW 1993, 326; Palandt/Weidenkaff, BGB, § 620 Rn. 10).

    Bekräftigt wird der so festgelegte vertragliche Zweck durch die Regelung in Ziff. 3 Abs. 4 des Schulvertrages, wo bestimmt ist, dass das Vertragsverhältnis am Schluss des Jahres endet, in dem sich der Schüler zur Abiturprüfung meldet, unabhängig davon, ob er die Prüfung besteht (vgl. BGHZ 120, 108= NJJW 1993, 326 zu II.2.b.cc).

    Sie liegt in der Festlegung eines ganzjährig festgesetzten monatlichen Schulgelds nach Ziff. 2 des Vertrages (vgl. BGHZ 120, 108 = NJW 1993, 326).

  • BGH, 08.03.1984 - IX ZR 144/83

    Vorzeitige Auflösung eines Direktschulvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
    Diesem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für die Schüler bzw. ihre Eltern in AGB unwirksam sei (BGH, NJW 1984, 1531; NJW 1985, 2585; NJW 1993, 326).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits eine Vertragsdauer von einem Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit auf 2 Jahre als Dauerverhältnis ausreichen lassen (NJW 1984, 1531).

  • BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84

    Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
    Diesem Ergebnis stehe nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung für die Schüler bzw. ihre Eltern in AGB unwirksam sei (BGH, NJW 1984, 1531; NJW 1985, 2585; NJW 1993, 326).
  • OLG Dresden, 29.03.2000 - 8 U 477/00

    Schulvertrag; Kündigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
    Nicht einschlägig sei auch die von den Klägern zitierte Entscheidung des OLG Dresden vom 29.3.2000 (8 U 477/00), weil sie zu einem i.S. von § 620 II BGB befristeten Schulvertrag ergangen sei.
  • OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21

    Zulässigkeit eines in einem Privatschulvertrag vereinbarten "Probejahrs" mit

    Dabei wäre im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung auch zu berücksichtigen, dass eine Kündigung im ersten Schuljahr auch bei weniger gewichtigen Kündigungsgründen gerechtfertigt wäre (siehe zur Abwägung der widerstreitenden Interessen oben b); BGH, Urteil vom 17.01.2008 - ZR 74/07, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2007, 3 U 180/06, juris).
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